LEADER-Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums - Ab jetzt Anträge für 2018 und 2019 einreichen!

 
 

Es ist wieder soweit. Auch in den kommenden Jahren unterstützt die RAG Sömmerda-Erfurt e.V. Investitionen in den ländlichen Raum. Sie haben eine interessante Projektidee, wie Sie Ihren Ort attraktiver und noch lebenswerter gestalten möchten:

Projektideen für 2018 und 2019 können ab sofort eingereicht werden!

Antragsteller können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen im Gebiet des Landkreises Sömmerda und der Erfurter Ortsteile Mittelhausen, Schwerborn und Töttleben sein, die mit Ihren Projekten die Themenbereiche Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Freizeit, Naherholung und Tourismus, Natur- und Kulturlandschaft sowie Wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.

Der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten richtet sich nach der Art des Antragstellers und der Art des Projektes. Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie 2014-2020 durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 50.000 € pro Vorhaben pro Jahr.

Für die Antragstellung relevante Unterlagen sind auf dieser Seite unter downloads für Sie bereitgestellt.

Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 30.10.2017.

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem LEADER-Management der RAG, Herrn Ruge, in Verbindung (Kontakt: Nicolas Ruge, Telefon: 0361-4413-244, e-mail: n.ruge@thlg.de). So erhalten Sie Hilfe bei der Antragstellung und Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Projekte.

Bitte senden Sie daraufhin Ihre Anträge an

RAG Sömmerda-Erfurt e.V.
Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt

Wir freuen uns auf Ihre Anträge.