Förderzuschuss bei ILE-Fördermaßnahmen (exkl. LEADER)

 
 

Für investive Vorhaben, die innovativ und/oder besonders raumwirksam sind sowie der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) dienen, können die Fördersätze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.

Dieses trifft auf Vorhaben in folgenden Fördermaßnahmen zu:

  • Maßnahme "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" (BaDi)
  • Maßnahme "Kleinstunternehmen der Grundversorgung" (KluG)
  • Maßnahme "Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen"
  • Maßnahme "Dorferneuerung und -entwicklung"

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum entscheidet abschließend über die Vergabe des LEADER-Bonus. Die RAG prüft lediglich den Bezug zur regionalen Entwicklungsstrategie und bestätigt dies mittels des jeweiligen Formblattes, welche Sie hier finden können.