LEADER-RAG Sömmerda-Erfurt beantragt Regionalbudget 2024 - ab jetzt Anträge einreichen!

 
 

Der Freistaat Thüringen ermöglicht den RAGn seit letztem Jahr, ein Regionalbudget zur Umsetzung von Projekten (maximale Investitionssumme von 20.000 €, Zuschuss in Höhe von bis zu 80%) zu beantragen, die der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der RAG entsprechen.

Dieses Angebot möchte die RAG Sömmerda-Erfurt aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Jahr 2023 wahrnehmen und hat beim Freistaat wiederum Fördermittel für das Regionalbudget 2024 beantragt.

Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG.

Die RAG möchte mit dem Regionalbudget 2024 Projekte zur Umsetzung der RES unterstützen, die das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in der Region stärken: Projektideen für 2024 können ab sofort eingereicht werden!

Die Projekte müssen

- die Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, und der Anpassung an den Klimawandel, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
- die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- die demografische Entwicklung und die
- die Digitalisierung

berücksichtigen und den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Die RES sowie die Bewertungsmatrix sind auf diesen Seiten einsehbar.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung zur Auswahl der Projekte wird zwischen der RAG und den Projektträgern jeweils ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen.

Das Projekt muss im Jahr 2024, spätestens bis zum 30.10.2024 umgesetzt werden. Ein Verwendungs- und Durchführungsnachweis ist bis spätestens 30.10.2024 bei der RAG einzureichen. Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der RAG und dem Projektträger begonnen werden.

Das Antragsformular ist auf diesen Seiten bereitgestellt (siehe unten). Neben dem Antragsformular, welches im Original eingereicht wird, müssen folgende Anlagen mit eingereicht werden (Kopien/scans ausreichend):

- Fotos vom Standort des Vorhabens (aktueller Zustand)
- Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes sowie Angabe der Flurstücksnummer
- Nachweis des Eigentums (Grundbuchauszug oder Nutzungsvertrag) bei Baumaßnahmen
- Kostenberechnung/Kostenschätzung (kommunale Antragsteller)
- drei vergleichbare Angebote für jede Leistung (private Antragsteller)
- Genehmigungen (falls notwendig)

Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 08.03.2024.

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem LEADER-Management der RAG, Herrn Ruge, in Verbindung (Kontakt: Nicolas Ruge, Telefon: 0361-4413-244, e-mail: n.ruge@thlg.de). So erhalten Sie Hilfe bei der Antragstellung.

Bitte senden Sie daraufhin Ihre Anträge an

RAG Sömmerda-Erfurt e.V.
c/o Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt