Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) beschreitet die Landentwicklungsverwaltung neue digitale Wege. Ziel ist es, zukünftig eine digitale, sichere und schnelle Antragstellung und -bearbeitung zu ermöglichen. Im Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung steht das Online-Antragsverfahren über das digitale Portal PORTIA (https://portia.thueringen.de) zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2025 wird in Thüringen die Antragstellung für die LEADER-Förderung ausschließlich über das Online-Antragsverfahren möglich sein. Deshalb führen wir Sie im Nachfolgenden Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen, die für die Nutzung des Online-Antragsverfahrens zu beachten sind:
Sobald Sie die Registrierung im Online-Portal PORTIA erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie mit der Erstellung und Bearbeitung von Anträgen beginnen.
Weiterführende Informationen und Links zu PORTIA finden Sie am Ende des Beitrags sowie auf der Website des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) unter https://tlllr.thueringen.de/foerderung/portia
Schritt 1: Personen Ident (PI) beantragen
Zum erfolgreichen Einreichen eines Online-Antrages über die Plattform PORTIA, benötigen Sie eine Personen-Ident-Nummer (kurz: PI). Die PI wird durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) vergeben. Haben Sie in der Vergangenheit bereits Anträge über das TLLLR abgewickelt, dann besitzen Sie bereits eine PI und können diese z.B. auf dem Zuwendungsbescheid einsehen.
Sollten Sie noch nicht über eine PI verfügen, können Sie diese bei der zuständigen Zweigstelle des TLLLR beantragen. Nachfolgend sind alle Möglichkeiten zur Beantragung in Abhängigkeit von Ihrem steuerlichen Sitz vorgestellt:
Bei einer steuerlichen Veranlagung in Thüringen (Fall A) oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Fall C) verwendenden Sie zur Beantragung der PI bitte das Formblatt „Antrag auf Zuweisung einer Personenident-Nummer (PI)“.
Das Antragsformular kann entweder postalisch oder per E-Mail (post.gotha@tlllr.thueringen.de) bei der für unsere Region zuständigen Zweigstelle des TLLLR eingereicht werden. Dabei muss der Antrag auf Zuweisung einer PI vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben sein, sowie alle erforderlichen Nachweise enthalten.
Bei einer steuerlichen Veranlagung in anderen Bundesländern (Fall B) wenden sich zur Vergabe der PI an die jeweils zuständigen Landesstellen Ihres Bundeslandes. Die zuständigen Landesstellen sind unter https://www.zi-daten.de/ads-adress.html einsehbar (Betriebsnummer BNR = PI).
Schritt 2: Bund ID beantragen (Hohe Vertrauensstufe vs. Niedrige Vertrauensstufe)
Was ist die Bund ID und wofür benötige ich diese?
Die Prüfung der Berechtigung für eine Antragstellung über das Online-Portal PORTIA erfolgt durch einen eindeutigen Identitätsnachweis des Antragstellers. Für diese Prüfung wird die sogenannte „Bund ID“, ein für alle Bürger in Deutschland kostenfreier und bundesweit eingesetzter Authentifizierungsdienst, genutzt.
Es werden grundsätzlich zwei Varianten der Bund ID Registrierung unterschieden, die Ihnen einen unterschiedlichen Funktionsumfang in PORTIA ermöglichen:
Wie erfolgt die Registrierung der Bund ID?
Vor der erstmaligen Anmeldung in PORTIA müssen die Nutzer sich zunächst ein Bund ID-Konto anlegen. Dies geschieht in wenigen Schritten über die offizielle Internetseite: https://id.bund.de/de
Im bereitgestellten Infomaterial finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen des Bund ID Kontos.
Um die Registrierung der Bund ID mit Hoher Vertrauensstufe abschließen zu können und um sich anschließend regelmäßig bei PORTIA anmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Hilfe zur Aktivierung der Ausweis-Funktion sowie weiterführende Informationen z.B. zum Download der Ausweis-App oder zu kompatiblen Kartenlesegeräten finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie
Bitte beachten Sie, dass die Bund ID quasi die Original-Unterschrift im analogen Antragverfahren ersetzt, deshalb ist für die Online-Antragstellung immer mindestens ein vertretungsberechtigter Nutzer mit hoher Vertrauensstufe notwendig!
Schritt 3: PORTIA-Konto anlegen / Organisationen & Mitglieder in PORTIA verwalten
Wie kann ich mich bei PORTIA anmelden?
Den Online-Dienst PORTIA erreichen Sie über den nachfolgenden Link: https://portia.thueringen.de/
Bei der erstmaligen Anmeldung in PORTIA müssen die Nutzer zunächst ein PORTIA-Konto anlegen, indem sie ihr Bund ID-Konto übernehmen. Dies geschieht in wenigen Schritten über die Schaltfläche „Anmelden mit Servicekonto“ und anschließend „Nutzerkonto Bund“.
Die Anmeldung in PORTIA erfolgt je nach gewählter Bund ID Vertrauensstufe entweder mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises und der Ausweis-App oder über die Eingabe von Nutzername und Passwort (siehe Schritt 2 Bund ID beantragen). Diese Verfahren werden bei jeder erneuten Anmeldung in Portia immer abgefragt.
Im bereitgestellten Infomaterial finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung mit Bund ID und Übernahme des Nutzerkontos in PORTIA:
Was sind die ersten Schritte in PORTIA? (Organisationen und Mitgliederverwaltung)
Sobald Sie sich im PORTIA Online-Portal über die Bund ID angemeldet haben, stehen Ihnen im Start-Menü drei Optionen zur Auswahl, die wir im nachfolgenden kurz erläutern:
Als Nutzer mit hoher Vertrauensstufe gelten Sie innerhalb von PORTIA als „Antragsteller“ und haben die Möglichkeit, eine sogenannte Organisation repräsentativ für Vereine / Unternehmen / öffentliche Verwaltung anzulegen und weitere Mitglieder zu dieser einzuladen.
Es werden in PORTIA dabei folgende Rollen unterschieden:
Leser (Leserecht)
Bearbeiter (Lese- und Schreibrecht)
Bevollmächtigter (Lese- und Schreibrecht, sowie bei hoher Vertrauensstufe auch Antragsrecht)
Antragsteller (Administrationsrecht, sowie bei hoher Vertrauensstufe auch Antragsrecht)
So können mehrere Personen desselben Vereins / Unternehmens / öffentlichen Verwaltung gemeinsam in PORTIA an den Antragsunterlagen arbeiten. Lese- und Schreibrechte können auch an Nutzer mit niedriger Vertrauensstufe gegeben werden. Das Einreichen des fertiggestellten Antrages obliegt jedoch alleinig dem Antragsteller oder einem ernannten Bevollmächtigten mit hoher Vertrauensstufe.
Eine Änderung der Rolle oder die generelle Mitgliedschaft einer Person in der Organisation können jederzeit vom Antragsteller oder Bevollmächtigten (abhängig von der jeweiligen Vertrauensstufe) vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Einladungsdaten jeweils nur 24 Stunden gültig sind und eine zeitnahe Registrierung in PORTIA erforderlich machen!
Zur besseren Veranschaulichung wurde über PORTIA.thueringen bereits eine Videoanleitung zur Verwaltung von Mitgliedern und Rollen einer Organisation bereitgestellt: https://www.youtube.com/watch?v=0PGkxEPpnzs&list=PL2olKUa1voIRwru6BWtr-34-UZt_Z8e_d&index=6
Unter dem Menüpunkt „Konto“ können in PORTIA jederzeit die eigenen Personendaten oder die Daten Ihrer angelegten Organisation eingesehen und bearbeitet werden.
Weiterführende Informationen zu PORTIA
tlllr.thueringen.de/landwirtschaft/foerderung/portia
tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung
portia.thueringen.de/web/guest/logininfo
id.bund.de/de
Fachliche Fragen richten Sie bitte an:
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Infotelefon Landentwicklung: +49 361 5740 62-999
Technische Fragen richten Sie bitte an:
portia.post@tlllr.thueringen.de
Portia-Hotline: +49 361 5740 13-333