KLUG Kleinstunternehmen der Grundversorgung

 
 

Im Mittelpunkt steht die Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte (Erwerb von Betriebsstätten). Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind Ladeneinrichtungen, Praxisausstattungen, Verkaufstresen, Registrierkassen und Kühlzellen. Unterstützt werden auch mobile sowie kombinierte Angebote eines Anbieters, auch in Mehrfunktionshäusern.

Gefördert werden Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Dienstleistungen), die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen. Hierzu zählen  insbesondere Unternehmen, die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchtenlichen Bedarfs wie Lebensmittel, Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Zeitungen und Zeitschriften, aber auch medizinisch helfende Behandlungen und Friseursalons sowie Pflegedienstleistungen sicherstellen. Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen können ebenfalls
gefördert werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen. Kleinstunternehmen sind eigenständige Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von unter zwei Mio. Euro.

Voraussetzung der Förderung ist ein Wirtschaftlichkeitskonzept, das auch den Bedarf an der durch das Unternehmen erbrachten Leistung in der jeweiligen Region nachweist.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Programms obliegt nun der Thüringer Aufbaubank. Weitergehende Informationen zum GAK Rahmenplan 2023 – 2026 finden Sie auf der Internetseite des BMEL.

Folgend eine Übersicht der Rahmenbedingungen:

Wer wird gefördert?

Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Dienstleistungen), die der Grundversorgung der ländlichen Wirtschaft dienen

Was wird gefördert?

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter sowie der Erwerb von Betriebsstätten sowie im zusammenhangstehende Planungskosten

Wie viel wird gefördert?

bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (mind. 10.000 EUR Investitionsvolumen erforderlich)

Warum wird das gefördert?

Um die Verbesserung der Nahversorgung und ein erreichbares Angebot des lokalen und regionalen Bedarfs sowie dessen Verfügbarkeit dauerhaft zu gewährleisten

Gibt es Fristen?

Die Einreichung der Anträge erfolgt fortlaufend über das TAB-Förderportal.