Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

 
 

Die Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen dient der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten.

Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.

Die Vorhaben sollen bei Vorliegen von Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden mit diesen übereinstimmen.

Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des TLLLR.

Folgend eine Übersicht der Rahmenbedingungen:

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen

Was wird gefördert?

ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4 nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen sowie touristische Einrichtungen und sonstige Freizeitinfrastrukturen, bspw. Schutzhütten, Rast- und Grillplätze, Aussichtsplattformen oder ein Erlebnispfad sowie Architekten- und Planungsleistungen

Wie viel wird gefördert?

bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 2 Mio. EUR, mind. 7.500 EUR), Förderung touristischer Einrichtungen umfassen kleine Investitionen unter 50.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben

Warum wird das gefördert?

Zur Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten und Erschließung der touristischen Attraktivität sowie Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt

Gibt es Fristen?

Laufende Antragstellung möglich am Standort Gotha