Schritt 1: Beantragung einer Personen-Ident (PI)

 
 

Um einen Online-Antrag über die Plattform PORTIA stellen zu können, benötigen Sie eine Personen-Ident-Nummer (PI). Diese wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vergeben.Wenn Sie schon früher Anträge beim TLLLR gestellt haben, besitzen Sie in der Regel bereits eine PI. Sie finden diese u.a. auf Ihrem Zuwendungsbescheid.

Haben Sie noch keine PI, können Sie diese bei der zuständigen Zweigstelle des TLLLR beantragen. Die Art der Beantragung hängt davon ab, wo Sie steuerlich geführt werden:

  • Fall A: Steuerliche Veranlagung in Thüringen (meist am Wohn- oder Geschäftssitz)
  • Fall B: Steuerliche Veranlagung in einem anderen Bundesland
  • Fall C: Steuerliche Veranlagung außerhalb Deutschlands

Für die Fälle A und C nutzen Sie bitte das Formblatt „Antrag auf Zuweisung einer Personenident-Nummer (PI)“, siehe am Ende des Beitrags. Liegt Ihre steuerliche Veranlagung in einem anderen Bundesland (Fall B), wenden Sie sich direkt an die dort zuständige Landesstelle. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie unter: https://www.zi-daten.de/ads-adress.html (Betriebsnummer BNR entspricht der PI).

Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen erforderlichen Nachweisen eingereicht wird. Sie können das Formular entweder per Post oder per E-Mail an das zuständige Landesamt senden:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Zweigstelle Gotha
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha

Tel.: +49 361 574014-100   
Fax: +49 361 574014-299
E-Mail-Adresse: post.gth@tlllr.thueringen.de

Wenn Sie eine PI beantragt haben, können Sie mit dem "Schritt 2: Bund ID beantragen" fortfahren.