Schritt 3: PORTIA-Konto anlegen, verwalten und validieren

 
 
Wie melde ich mich bei PORTIA an?

Sie erreichen den Online-Dienst PORTIA über folgenden Link: https://portia.thueringen.de/. Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, müssen Sie ein PORTIA-Nutzerkonto anlegen. Dabei wird Ihr Bund ID-Konto übernommen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Klicken Sie auf „Anmelden mit Servicekonto“

  2. Wählen Sie anschließend „Nutzerkonto Bund“.

Je nach Vertrauensstufe Ihrer Bund ID erfolgt die Anmeldung entweder: über die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises und die Ausweis-App, oder über Benutzername und Passwort (siehe Schritt 2). Dieses Verfahren wird bei jeder späteren Anmeldung erneut abgefragt. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im bereitgestellten Infomaterial.

Nach der Anmeldung über Ihre Bund ID sehen Sie im Startmenü drei Auswahlmöglichkeiten:

  • Option 1 – „Weiter als natürliche Person“: Für Privatpersonen, die Anträge ohne Organisation einreichen möchten.
  • Option 2 – „Organisation erstellen“: Für Vertreter von Gemeinden, Städten, Vereinen, Stiftungen oder Unternehmen, die eine Organisation in PORTIA anlegen möchten.
  • Option 3 – „Einladung annehmen“: Für Mitarbeitende, die über eine bereits versendete Einladung einer Organisation beitreten möchten, um Anträge zu bearbeiten.
Wie verwalte ich Organisationen und Mitgieder in PORTIA?

Nutzerinnen und Nutzer mit hoher Vertrauensstufe gelten in PORTIA als Antragsteller. Sie können eine Organisation anlegen und weitere Personen einladen. Rollen und Mitgliedschaften können jederzeit durch Antragsteller oder – je nach Vertrauensstufe – durch Bevollmächtigte geändert werden. Bitte beachten Sie: Einladungen zu einer Organisation sind nur 24 Stunden gültig. Eine schnelle Registrierung ist daher wichtig!

Es gibt vier Rollen, die unterschiedliche Rechte haben:

  • Leser: nur Lesezugriff
  • Bearbeiter: Lese- und Schreibzugriff
  • Bevollmächtigter: Lese- und Schreibrecht, bei hoher Vertrauensstufe auch Antragsrecht
  • Antragsteller: Administrationsrechte und – bei hoher Vertrauensstufe – Antragsrecht.

Damit können mehrere Personen einer Verwaltung, eines Vereins oder eines Unternehmens gemeinsam an einem Antrag arbeiten.

Hinweis: Nutzer mit niedriger Vertrauensstufe können zwar lesen und schreiben, aber keine Anträge einreichen. Das Einreichen eines Antrags ist ausschließlich Antragstellern oder Bevollmächtigten mit hoher Vertrauensstufe vorbehalten.

Zur besseren Orientierung steht ein Video zur Mitglieder- und Rollenverwaltung in PORTIA bereit:

Validierung in PORTIA

Um die Sicherheit Ihres PORTIA-Kontos weiter zu erhöhen, wurde im August 2025 ein zusätzlicher Verifizierungsschritt eingeführt. Dafür erhalten Sie eine PIN per Post, die Sie in PORTIA eingeben müssen. Durch diese PIN-Validierung können Ihre Daten automatisch mit denen der Landesbehörde abgeglichen werden. In Zukunft ermöglicht sie außerdem den elektronischen Abruf von Bescheiden direkt über Ihr PORTIA-Postfach.

Wichtig: Die PIN-Validierung ist verpflichtend!

Ohne eine erfolgreiche Validierung können keine Anträge in PORTIA eingereicht werden. Ob Ihr Konto bereits validiert ist, erkennen Sie am Haken neben Ihrer Personen-Identnummer (PI) im Personen- oder Organisationskonto.
Sie können die Validierung unter dem Menüpunkt „Konto“ in PORTIA durchführen. Dafür benötigen Sie unbedingt eine gültige PI-Nummer (siehe Schritt 1). Ihre Bewilligungsstelle sendet Ihnen den PIN-Brief innerhalb weniger Tage an die Adresse, die Sie in PORTIA hinterlegt haben. Die Beantragung des PIN-Briefes und die Validierung Ihres Personen- oder Organisationskontos müssen nur einmalig durchgeführt werden.

Im bereitgestellten Infomaterial finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur PIN-Validierung und zur Beantragung des PIN-Briefes.