Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

 
 
Wer wird gefördert?  Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Recht und gemeinnützige juristische Personen
Was wird gefördert?  Feldwege und Verbindungswege im Sinne der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege, ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4, Einrichtungen der touristischen Infrastruktur
Wie viel wird gefördert?  bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Warum wird das gefördert?  Zur Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten und Erhöhung der touristischen Attraktivität
Gibt es Fristen?  Nein, eine laufende Antragsstellung ist möglich
Beispiele für die touristische Infrastruktur:  Schutzhütten, Rast- und Grillplätz, Aussichtsplattformen, Erlebnispfade, etc.