KLUG Kleinstunternehmen der Grundversorgung

 
 
Wer wird gefördert?

Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Dienstleistungen), die der Grundversorgung der ländlichen Wirtschaft dienen

Was wird gefördert?  Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter sowie der Erwerb von Betriebsstätten
Wie viel wird gefördert?  Bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Warum wird das gefördert?  Um die Verbesserung der Nahversorgung und ein erreichbares Angebot des lokalen und regionalen Bedarf sowie dessen Verfügbarkeit dauerhaft zu gewährleisten
Was gilt als Kleinstunternehmen?  Eigenständige Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und eine Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro
Gibt es Fristen?  Nein, eine laufende Antragsstellung ist jederzeit möglich
Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter:  Kfz-Hebebühne, Holzbearbeitungsmaschine,  Transportband,  Verkaufstresen