LEADER-RAG Sömmerda-Erfurt beantragt Regionalbudget - ab jetzt Anträge für 2023 einreichen!

 
 

Der Freistaat Thüringen ermöglicht den RAGn seit diesem Jahr, ein Regionalbudget zur Umsetzung von Projekten (maximale Investitionssumme von 20.000 €, Zuschuss in Höhe von bis zu 80%) zu beantragen, die der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der RAG entsprechen.

Das Regionalbudget wird aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Thüringen gefördert. Die RAG übernimmt 10% der für die Vorhabenträger:innen zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG.

Die RAG möchte mit dem Regionalbudget 2023 Projekte zur Umsetzung der RES unterstützen, die das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in der Region stärken: Projektideen für 2023 können ab sofort eingereicht werden!

Die Projekte müssen

  • die Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
  • die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, und der Anpassung an den Klimawandel, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
  • die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • die demografische Entwicklung und die
  • die Digitalisierung

berücksichtigen und den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe unten). Die RES ist ebenfalls auf der Seite der RAG einsehbar.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung zur Auswahl der Projekte wird zwischen der RAG und den Projektträger:innen jeweils ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen.

Das Projekt muss im Jahr 2023, spätestens bis zum 11.11.2023 umgesetzt werden. Ein Verwendungs- und Durchführungsnachweis ist bis spätestens 15.11.2023 bei der RAG einzureichen. Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der RAG und den Projektträger:innen begonnen werden.

Das Formular für die Stellung von Anträgen ist an diesen Artikel angehängt. Weitere für die Durchführung und Abrechnung relevante Unterlagen (privatrechtlicher Vertrag, Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis) werden in Kürze ebenfalls auf dieser Seite bereitgestellt. Neben dem Antragsformular, welches im Original eingereicht wird, müssen folgende Anlagen mit eingereicht werden (Kopien/scans ausreichend):

  • Fotos vom Standort des Vorhabens (aktueller Zustand)
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes sowie Angabe der Flurstücksnummer
  • Nachweis des Eigentums (Grundbuchauszug oder Nutzungsvertrag) bei Baumaßnahmen
  • Kostenberechnung/Kostenschätzung (kommunale Antragsteller)
  • drei vergleichbare Angebote für jede Leistung (private Antragsteller)

Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 03.07.2023.

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem LEADER-Management der RAG, Herrn Ruge, in Verbindung (Kontakt: Nicolas Ruge, Telefon: 0361-4413-244, e-mail: n.ruge@thlg.de). So erhalten Sie Hilfe bei der Antragstellung.

Bitte senden Sie daraufhin Ihre Anträge an

RAG Sömmerda-Erfurt e.V. - Herr Ruge
Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt