Aufruf zur Einreichung von Vorhaben der Revitalisierung von Brachflächen 2011

 
 

Am 30. März jährt sich wieder die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für Maßnahmen der Revitalisierung von Brachflächen. Im Anhang übersenden wir Ihnen das aktuelle Antragsformular, das LEADER-Beiblatt zum Förderantrag sowie den RAG-Fragebogen und die Erklärung zur Altlastenbeseitigung.
Antragsteller sollten Eigentümer des beantragten Objekts sein. Die beantragten Objekte müssen in Gemeinden bzw. Ortsteilen mit weniger als 3.000 Einwohnern liegen.
Kommunale Antragsteller können nach aktueller Richtlinie eine Zuwendung von bis zu 60 % der förderfähigen Bruttokosten beantragen. Die Förderung von privaten Antragstellern (landwirtschaftliche Betriebe, Erbengemeinschaften etc.) ist nach heutigem Stand weiterhin ausgesetzt.

Was kann u.a. gefördert werden:

  • Abbruch von brachgefallenen ehem. Gewerbestandorten, landwirtschaftlichen Betriebsflächen oder anderweitig vorgenutzten Grundstücken im Siedlungszusammenhang,
  • Beräumung von dabei anfallenden Abrissmaterialien,
  • Nachnutzung der frei gewordenen Fläche:

innerörtliche Freiflächengestaltung (parkähnliche Anlage; Begrünung; Neubau von bspw. kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen und Wohngebäuden nach 5-jähriger Zweckbindungsfrist)Wiese, Auwaldwirtschaftliche Nachnutzung (landwirtschaftliche Nutzfläche; Grünland; Neubau von landwirtschaftlichen Betrieben nach 5-jähriger Zweckbindungsfrist)Die Maßnahmen verfolgen das Ziel einer Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, brach gefallene Flächen einer Nachnutzung zuzuführen, die die Infrastruktur verbessern bzw. die touristische Anziehungskraft der Region zu erhöhen.

Das LEADER-Management berät Sie gern vor Ort über die Fördermöglichkeiten und erforderlichen Antragsunterlagen.