Es ist wieder soweit. Auch in den kommenden Jahren unterstützt die RAG Sömmerda-Erfurt e.V. Investitionen in den ländlichen Raum. Insgesamt rund 200 Vorhaben, wie z.B. die schwimmenden Hütten am Alpersteder See, die Kreativwerkstatt in Andisleben, das Schloss Kannawurf, die Dreyse-Mühle in Sömmerda oder das Freibad in Buttstädt wurden seit 2015 mit Fördermitteln unterstützt.
Nun können Projektideen für 2025, 2026 und/oder 2027 eingereicht werden!
Antragsteller können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen im Gebiet des Landkreises Sömmerda und der Erfurter Ortsteile Mittelhausen, Schwerborn und Töttleben sein, die mit Ihren Projekten die Themenbereiche Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Freizeit, Naherholung und Tourismus, Natur- und Kulturlandschaft sowie Wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten richtet sich nach der Art des Antragstellers und der Art des Projektes. Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. RES und Bewertungsmatrix sind auf dieser Seite einsehbar. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 50.000 € pro Vorhaben pro Jahr.
Für die Antragstellung relevante Unterlagen sind ebenfalls auf dieser Seite unter downloads für Sie bereitgestellt. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 30.09.2024.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem LEADER-Management der RAG, Herrn Ruge, in Verbindung (Kontakt: Nicolas Ruge, Telefon: 0361-4413-244, e-mail: n.ruge@thlg.de). So erhalten Sie Hilfe bei der Antragstellung und Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Projekte.
Bitte senden Sie daraufhin Ihre Anträge an
RAG Sömmerda-Erfurt e.V.
z.H. Herrn Ruge
Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt
Wir freuen uns auf Ihre Anträge.