LEADER-Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums - ab jetzt Projektideen einreichen!

 
 

Es ist wieder soweit. Auch in den kommenden Jahren unterstützt die RAG Sömmerda-Erfurt e.V. Investitionen in den ländlichen Raum. Insgesamt rund 250 Vorhaben, wie z.B. die schwimmenden Hütten am Alpersteder See, die Kreativwerkstatt in Andisleben, das Schloss Kannawurf, die Dreyse-Mühle in Sömmerda oder das Freibad in Buttstädt wurden seit 2015 mit Fördermitteln unterstützt.

Nun können Projektideen für 2026, 2027 und/oder 2028 eingereicht werden!

Antragsteller können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen im Gebiet des Landkreises Sömmerda und der Erfurter Ortsteile Mittelhausen, Schwerborn und Töttleben sein, die mit Ihren Projekten die Themenbereiche Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Freizeit, Naherholung und Tourismus, Natur- und Kulturlandschaft sowie Wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.

Der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten richtet sich nach der Art des Antragstellers und der Art des Projektes. Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. RES und Bewertungsmatrix sind auf dieser Seite einsehbar. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 50.000 € pro Vorhaben pro Jahr.

Stichtag für die Einreichung von Projektideen bei der RAG ist der 30.09.2025.

Dafür ist eine Projektskizze in Form eines Projektfragebogens bei der RAG einzureichen. Darin machen Sie u.a. verschiedene Angaben zum Inhalt Ihres Vorhabens, den geschätzten Gesamtkosten und ggf. notwendigen Genehmigungen.

Der Projektfragebogen ist hier zu finden.

Bitte beachten Sie, dass ein Zwischenspeichern des Fragebogens nicht möglich ist. Untenstehend finden Sie deshalb zur Vorbereitung auf das Ausfüllen des Fragebogens alle Fragebogeninhalte zusammengefasst in einer pdf-Datei.

Setzen Sie sich bitte zusätzlich vor Einreichung der Unterlagen mit dem LEADER-Management der RAG, Herrn Ruge, in Verbindung (Kontakt: Nicolas Ruge, Telefon: 0361-4413-244, e-mail: n.ruge@thlg.de).

Die RAG plant, das Auswahlverfahren der bis zum 30.09.2025 eingegangenen Projektskizzen im November (Vorstandssitzungen am 17.11. und 25.11.) durchzuführen. Daraufhin erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihr Projekt seitens der RAG unterstützt wird oder nicht.

Nach erfolgter Auswahl Ihrer Projektidee durch die RAG, müssen Sie den LEADER-Antrag mit den dafür notwendigen Anlagen bis spätestens 15.02.2026 über PORTIA online beim Land stellen.

Eine Checkliste der notwendigen Anlagen bei einer LEADER-Antragstellung finden Sie untenstehend als pdf-Datei.

Wichtig: Erst bei positiver Auswahl Ihrer Projektidee durch die RAG kann das Antragsverfahren abgeschlossen werden.

Eine Hilfestellung für die Online-Antragstellung über PORTIA finden Sie hier.