Mitgliederversammlung der RAG tagt in Schloßvippach

 
 

Am 15.12.2022 tagte die Mitgliederversammlung der RAG Sömmerda-Erfurt im Großen Saal des Rathauses in Schloßvippach.

Die anwesenden Mitglieder entlasteten den Vorstand der RAG für die Jahre 2019, 2020 und 2021.

Weiterhin berichtete das LEADER-Management über die abgelaufene Förderperiode 2014-2022.

Insgesamt sind von 2014-2022 132 LEADER-Vorhaben umgesetzt und abgerechnet worden. 47 kommunale und 85 private Vorhaben. Diese Vorhaben konnten mit insgesamt 3.076.187,28 € LEADER-Fördermitteln unterstützt werden.

Von den 132 Vorhaben waren 47 Kleinprojekte (15 kommunale/32 private). Darüber hinaus konnten 11 Kooperationsprojekte im Rahmen der Kooperationsvorhaben „Hohe Schrecke“, „Radring Erfurt“ und „Unstrut-Radweg“ umgesetzt werden. Für die Kooperationsprojekte wurden seitens der RAG Sömmerda-Erfurt 73.281,20 € Zuschuss gewährt.

Neben den umgesetzten LEADER-Projekten wurden 6 Förderprojekte aus anderen Programmen (Ländlicher Wegebau und Dorferneuerung) mit dem ILE-Bonus unterstützt. Diese 10 Prozentpunkte zusätzliche Förderung werden gewährt, wenn ILE/REVIT-Maßnahmen der Umsetzung der RES dienen. Das Geld wird aus dem jeweiligen Fördertopf genommen, nicht vom LEADER-Budget der RAG abgezogen.

Ein weitere Tagesordnungspunkt waren die Erarbeitung und die Inhalte der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027. Diese war auch Bestandteil der Einladung zur Mitgliederversammlung.

Am 28.10.2022 wurde fristgerecht die RES der RAG Sömmerda-Erfurt beim TMIL eingereicht. In den Monaten zuvor (07-10/2022) wurde diese im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses (4 öffentliche Veranstaltungen) von den Akteuren der Region erarbeitet. Wesentliche Inhalte sind eine SWOT- und Ge-bietsanalyse, das Leitbild, Handlungsfelder und Handlungsfeldziele, Förderbedingungen, Förderquoten und die Bewertungsmatrix.

Die erarbeiteten Handlungsfelder für die neue Fördermittelperiode lauten „Handlungsfeld 1 - Grundversor-gung und Lebensqualität“, „Handlungsfeld 2 - Tourismus, Kultur und Naherholung“, „Handlungsfeld 3 - Natur, Umwelt und Energie“, „Handlungsfeld 4 - Wirtschaft und Arbeit“ sowie „Handlungsfeld 5 - Sied-lungsentwicklung und Wohnen“

Die Förderbedingungen werden beibehalten, da sie sich aus Sicht der Akteure bewährt haben. 65% Zuwendung für gemeinnützige Vereine, 35% für private und 65% für kommunale Antragsteller. Die Kappungsgrenze wird beibehalten (50.000 € Zuwendung pro Jahr pro Vorhaben). Kleinprojekte und Kooperationsprojekte sollen weiterhin gefördert werden (75%). Auch der RAG-eigene LEADER-Bonus wird beibehalten (+10% bei besonders innovativen Projekten).

Zwischenzeitlich hat die RAG die Information erhalten, dass die RES und die LEADER-Region Sömmerda-Erfurt auch für die kommende Förderperiode anerkannt sind. Die Ausschreibung des neuen LEADER-Managements ist für Anfang 2023 geplant (dabei können die RAGn von der GfAW unterstützt werden).

Das Ziel der RAG ist es, neue Projekte in 2023 umzusetzen. Zum 31.10.2022 sind ca. 35 LEADER-Anträge eingegangen und weitere Projektideen sind zwischen LEADER-Management und potentiellen Vorhabenträgern vorbesprochen.

Die Mitgliederversammlung hat die am 28.10.2022 beim TMIL eingereichte Fassung der RES einstimmig beschlossen.

Weiterer Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung am 15.12.2022 war die Wahl des Entscheidungsgremiums der RAG (Vorstand). Für die kommende Fördermittelperiode 2023-2027 muss laut Satzung der RAG dieser neu gewählt werden.

Der Vorstand soll im Wesentlichen so bestehen bleiben wie bisher. Alle bisherigen Vorstandsmitglieder sind bereit, die ehrenamtliche Arbeit weiterzuführen. Für den Bereich „Soziales“ konnte nach dem Ausscheiden von Herrn Albrecht (Thepra), der ASB Sömmerda, Herr Karl gewonnen werden.

Alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig durch die Mitgliederversammlung gewählt.

Nach der Wahl des Vorstands mussten aus dem gewählten Kreis der Vorstandsmitglieder noch der/die Vorstandsvorsitzende und zwei Stellvertreter:innen gewählt werden (BGB-Vorstand). Der bisherige Vorsitzende Herr Henning und sein Stellvertreter Herr Dr. Wagner wurden gefragt, ob Sie die Ämter weiter ausführen wollen. Dies ist der Fall. Herr Hauboldt hatte im Vorfeld der Mitgliederversammlung schriftlich erklärt, sein Amt als Stellvertreter weiter ausführen zu wollen.

Der Vorstandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter wurden einstimmig gewählt.

So ist die RAG auch für die kommende Förderperiode gut aufgestellt.