Die Maßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ ist eine Fördermaßnahme, die dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAKG) und dem damit verbundenen Rahmenplan entspringt. Unterstützt werden Vorhaben zur Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung. Diese sollen dazu beitragen gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern oder zu schaffen, welche dementsprechend zu einer Strukturstabilisierung bzw. -verbesserung der erreichbaren Grundversorgung in den Gemeinden führen sollen.
Adressierte werden Projekte aus den Bereichen Nahversorgung, Gesundheit, Betreuung und Pflege, Bildung, Kultur und Freizeit sowie Sicherheit und Brandschutz, wobei die möglichen Fördergegestände klar abgegrenzt werden. Auch mobile Lösungen sind denkbar. Die Bewertung der Projekte erfolgt u.a. nach Bedarf in der Region und anhand der Erreichbarkeit der (neu) geschaffenen Angebote.
Mögliche Fördergegestände sind stationäre oder mobile Einzelhandelsgeschäfte bis 400qm, Räumlichkeiten für die allgemeinmedizinische Grundversorgung (u.a. Allgemeinarztpraxen), Räumlichkeiten für seniorengerechtes Wohnen, soziale Begegnungsstättten sowie offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Löschwasserteiche und -zisternen.
Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des TLLLR.
Folgend eine Übersicht der Rahmenbedingungen:
Wer wird gefördert? |
Kommunen (u. a. Gemeinden, Gemeindeverbände), Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und gemeinnützige juristische Personen sowie eigenständige Kleinstunternehmen mit < 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz weniger als 2 Mio EUR |
Was wird gefördert? |
der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt; im zusammenhangstehende konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen, Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen |
Wie viel wird gefördert? |
bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 2 Mio. EUR, mind. 7.500 EUR) |
Warum wird das gefördert? |
Zur Stärkung des gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens der Bewohner:innen und der Schaffung und Erhalts von Einrichtungen zur Grundversorgung |
Gibt es Fristen? |
Förderanträge für das laufende Jahr sind bis zum 15.01. beim zuständigen Landesamt zu stellen |
Anhang | Größe |
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Auszug aus der FR ILE/LEADER für BADI (gelb markiert) | 51.49 KB |