Revitalisierung von Brachflächen

 
 
Wer wird gefördert?  Gemeinden, natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert?  Abriss, Beräumung und Entsiegelung einschließlich Entsorgung, Folgenutzung und Grunderwerb, Umnutzung von Gebäuden und Anlagen
Wie viel wird gefördert? bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Warum wird das gefördert?  Zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrsprojekte und zur Entwicklung brach gefallener Flächen und Gebäuden
Gibt es Fristen? Nein, eine laufende Antragsstellung ist möglich