Dorferneuerung und Dorfentwicklung

 
 
Wer wird gefördert?  Gemeinden, natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Was wird gefördert? Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK, siehe oben), Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen, Nahwärmeleitungen, Umnutzung dörflicher Bausubstanz
Wie viel wird gefördert?  Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben)
Warum wird das gefördert?  Zur Stärkung des Zusammenlebens in den Dörfern und zur Unterstützung der sozialräumlichen Entwicklungsprozessen sowie zur Schaffung von Strukturen für das Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen am öffentlichen Leben
Gibt es Fristen?  zum 15. Januar für das laufende Jahr; zum 31. Mai für die Aufnahme in das Förderprogramm der Dorferneuerung und -entwicklung (auf der Grundlage eines GEK)
Wichtige Bereiche für die soziale Dorfentwicklung:  wohnen, arbeiten, sich versorgen, sich bilden, sicher erholen, etc.