Wer wird gefördert? |
Gemeinden, natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts |
Was wird gefördert? |
Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK, siehe oben), Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen, Nahwärmeleitungen, Umnutzung dörflicher Bausubstanz |
Wie viel wird gefördert? |
Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben) |
Warum wird das gefördert? |
Zur Stärkung des Zusammenlebens in den Dörfern und zur Unterstützung der sozialräumlichen Entwicklungsprozessen sowie zur Schaffung von Strukturen für das Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen am öffentlichen Leben |
Gibt es Fristen? |
zum 15. Januar für das laufende Jahr; zum 31. Mai für die Aufnahme in das Förderprogramm der Dorferneuerung und -entwicklung (auf der Grundlage eines GEK) |
Wichtige Bereiche für die soziale Dorfentwicklung: |
wohnen, arbeiten, sich versorgen, sich bilden, sicher erholen, etc. |