Am 19.10.2021 waren LEADER-Management und TLLLR, Standort Gotha gemeinsam in der Region unterwegs, um sich von der Fertigstellung zahlreicher LEADER-Vorhaben, die für 2021 einen Fördermittelbescheid erhalten haben, zu überzeugen.

An diesem Tag standen vor allem Kleinprojekte auf dem Programm, die bereits umgesetzt werden konnten. Bei insgesamt 10 Projekten gab es keine Beanstandungen an den Abrechnungsunterlagen oder der Umsetzung vor Ort.

In den nächsten Tagen kann durch das TLLLR dementsprechend ausgezahlt werden.

 

Folgende Vorhaben wurden besichtigt:

Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verfügt über eine novellierte Förderrichtlinie. Insbesondere Kommunen, kommunale Einrichtungen, aber auch andere Akteur*innen  sollen darin unterstützt werden, frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung notwendige Klimaanpassungskonzepte anzugehen. Das Programm wurde im Rahmen der „Deutschen Anpassungsstrategie“ an den Klimawandel initiiert und soll die Eigenvorsorge auf lokaler und regionaler Ebene stärken.

Es gibt zwei Förderschwerpunkte. Förderschwerpunkt „A – Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ sieht die Förderung einer Personalstelle für Klimaanpassungsmanager*innen sowie die Umsetzung einer investiven Maßnahme vor. Förderschwerpunt „B – Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ fördert innovative Modellprojekte wie die Konzepterstellung oder die Umsetzung eines Projektes im Sinne einer investiven Maßnahme.

Außerdem stößt das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ auf große Resonanz. Das neue Förderfenster hierfür öffnet sich voraussichtlich im Frühjahr 2022.

Programm zur Förderung von E-Ladesäulen 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur treibt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität voran und trägt damit dem Boom der E-Mobilität sowie der steigenden Nachfrage nach E-Ladesäulen Rechnung.

Gefördert werden Normal- und Schnellladepunkte sowie Anschluss-, Installations- und Aufbaukosten. Förderanträge können von KMUs, kleinen Stadtwerken, kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes eingereicht werden.

Das zum 30.10.2020 bei der RAG eingereichte LEADER-Vorhaben zum Bau eines Wirtschaftsgebäudes auf einer Streuobstwiese in Hardisleben ist nun umgesetzt worden.

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