Am 30. März jährt sich wieder die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für Maßnahmen der Revitalisierung von Brachflächen. Im Anhang übersenden wir Ihnen das aktuelle Antragsformular, das LEADER-Beiblatt zum Förderantrag sowie den RAG-Fragebogen und die Erklärung zur Altlastenbeseitigung.
Antragsteller sollten Eigentümer des beantragten Objekts sein. Die beantragten Objekte müssen in Gemeinden bzw. Ortsteilen mit weniger als 3.000 Einwohnern liegen.

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